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Expeditionen und Reisen im Überblick

Informationen zu den angebotenen Expeditionen, Exkursionen und Reisen sind auf den Homepage des Instituts für Jugendmanagement zu finden:

Institut für Jugendmanagement - www.ijm-online.de

Master MINT - www.master-mint.de

Yong Business School - www.ybs.de

Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Der Reisevertrag zwischen dem Kunden und der IJM Bildungsreisen GmbH kommt nach der schriftlichen Bestätigung des Buchungsantrages zustande.


2. Zahlungsmodalitäten

Nach erhalt der Buchungsbestätigung, welcher der Sicherungsschein (gem. § 651k BGB) beiliegt, werden 20% des Gesamtbetrages fällig. Der Restbetrag wird 6 Wochen vor Reisebeginn fällig. Werden fällige Zahlungen nicht oder unvollständig geleistet und zahlen Sie nach einer Mahnung oder bis zum Reiseantritt nicht, kann die IJM Bildungsreisen GmbH vom Vertrag zurücktreten.

 

3. Leistungen und Leistungsänderungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblich und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor bzw. bei Buchung selbstverständlich informiert wird.
 

4. Rücktritt durch den Kunden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 10%, weniger als fünf Wochen werden 25%, weniger als 14 Tage werden 50% und weniger als 3 Tage werden 100% des Gesamtbetrages fällig. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung steht jedem frei. Bei Krankheit oder Verhinderung kann eine dritte Person als Ersatz in Absprache mit dem IJM teilnehmen.
 

5. Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Änderungen der Reise können nach Vertragsabschluss durch den Reisenden bis zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei beantragt werden. Änderungswünsche müssen schriftlich erfolgen.
 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Reisende in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Bei Nichterreichen einer im Katalog oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis vier Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Veranstalter ist zur unverzüglichen Information des Reisenden verpflichtet. Der gezahlte Reisepreis ist zurückzuerstatten, jedoch nicht, wenn im Vertrag ein Ausweichlager vereinbart wurde.Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot macht. Im Falle der Rücktritts des Veranstalters ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
 

7. Außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verpflichtet die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls dies vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
 

8. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Reisende die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, der Minderung des Reisepreises, der Kündigung des Reisevertrages und des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung. Diese Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die genannten Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr nach dem vertraglichen Reiseende. Abhilfe kann der Reisenden nur verlangen, wenn sie für den Veranstalter keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.
 

9. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4100 EUR. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann der Veranstalter sich hierauf berufen.
 

10. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden gering zu halten. Der Reisenden ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Wird dies schuldhaft unterlassen, ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen.
 

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Kunde und die Fahrtteilnehmer sind für die Kenntnis und Einhaltung der Pass- Visa-, Zoll- Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen / ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluß geändert worden sind.
 

12. Datenschutz

Im Rahmen Ihrer Bestellung erheben wir Ihre personenbezogenen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch uns erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und beschränkt sich auf die Abwicklung der Bestellung einschließlich des Abrechnungsvorgangs. Alles weitere finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Heidelberg. Gerichtsstand für Nichtkaufleute ist der Wohnort des Kunden, für Vollkaufleute der Sitz der IJM Bildungsreisen GmbH 

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